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MASCHINEN & LIVE-DEMONSTRATIONEN :
Veranstaltung
*
Aussteller
*
Halle
*
Standnummer
*
Verwendungszeitraum
*
Alle
ausgestellten technischen Arbeitsmittel
und Verbraucherprodukte müssen die
Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
und falls zutreffend, die Anforderungen der entsprechenden
EU Verordnungen
, in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind mit einem Hinweis auszustatten, dass sie nicht den Anforderungen des o. g. Gesetzes entsprechen und erst erworben werden können, wenn die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen hergestellt worden ist. Für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte, die das
CE-Zeichen
führen, muss die entsprechende
Konformitätserklärung des Herstellers
am Stand vorliegen. Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Standpersonal sicherzustellen und die Einhaltung zu gewährleisten.
(techn. Richtlinien 5.6.2.)
Bezeichnung der Maschine
*
Gesamtgewicht (kg)
*
Flächenlast (kg/m2)
oder
*
Punktlast (kg/m2)
Bitte beachten Sie, dass die Hallen unterschiedliche Belastungsgrenzen haben. Entnehmen Sie diese bitte den
techn. Richtlinien 4.9.3.
Abmaße der Maschine
Höhe (m)
Breite (m)
Tiefe (m)
Platzierung in der Halle
Kran
Stapler
Erforderliche Hallentorbreite (m)
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben keine Bestellung von Speditionsleistungen sind.
(techn. Richtlinien 5.12.)
Wird die Maschine in Aktion gezeigt
*
bitte auswählen
Nein
Ja
Kurzbeschreibung Maschinendemonstration
*
Schutzmaßnahmen für Besucher
(techn. Richtlinien 5.6.2.1. & 5.6.2.4.)
(TRBS 111 Gefährdungsbeurteilung)
*
Verankerungen im Hallenboden
*
bitte auswählen
Nein
Ja
Bitte "Verankerungen im Hallenboden" ausfüllen.
(techn. Richtlinien 4.7.4.)
Maschinengeräusche (dB A)
(techn. Richtlinien 5.6.1.)
Verwendung von Laser-Einrichtungen
*
bitte auswählen
Nein
Ja
Laserschutzbeauftragter & Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV
Laserklasse 1
Laserklasse 1M ,2 , 2M
Laserklasse 3R, 3B, 4
Wird Gas verwendet
*
bitte auswählen
Nein
Ja
Bitte „Druck- & Flüssiggasflaschen“ ausfüllen
(techn. Richtlinien 5.7.)
DRUCK- & FLÜSSIGGASFLASCHEN :
Die Lagerung und Verwendung von Druck- und Flüssiggas in den Messehallen und im Gelände ist
ohne schriftliche Freigabe verboten.
Gase sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen (berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Betriebssicherheitsverordnung u.a.) zu handhaben. Die Behälter sind grundsätzlich gegen Stoß, Umfallen, Zugriff Unbefugter sowie Erwärmung zu schützen. Auf dem Messestand darf nur der Tagesbedarf an Gas gelagert werden. Dieser Antrag ist mit dem Erlaubnisschreiben der MESSE ESSEN GmbH am Messestand auf Verlangen vorzulegen.
(techn. Richtlinien 5.7.)
Stückzahl – Druckgas- oder Flüssiggasflaschen
*
Stückzahl – Druckgas- oder Flüssiggasflaschen
Behältervolumen (l)
Füllmenge (kg)
Handelsname/Stoffname
*
bitte auswählen
Argon
Sauerstoff
Stickstoff
Wasserstoff
Kohlendioxid
Helium
Azetylen
Propan
Formiergas 5
Formiergas 10
Ar/CO₂ (z. B. 82/18)
Ar/CO₂ (z. B. 92/8)
Ar/He (z. B. 70/30)
Ar/H₂ (z. B. 95/5)
Ar/O₂ (z. B. 98/2)
Ar/O₂/CO₂ (z. B. 86/8/6)
Schutzgas M21 (DIN EN ISO 14175)
Schutzgas M12
Schutzgas C1
Schutzgas I1
Schutzgas I3
Sonstige Gase:
Eigenschaft des Gases
*
bitte auswählen
brennbar
brandfördernd
nicht brennbar
Anzahl der vorhandenen Feuerlöscher
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Ihre Standskizze mit Markierung des Lagerungsort muss beigefügt werden
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